Rechtsschutz für Mitglieder

Rechtsschutzgewährung durch den BDZ

 

Rechtsschutz- Antrag A
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Rechtsschutz- Antrag B
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- Hinweise zu den Rechtsschutzrichtlinien -

Die Gewährung von Rechtsschutz durch den BDZ richtet sich nach den am 1. Juni 1999 in Kraft getretenen Rechtsschutzrichtlinien. Nach § 5 Abs. 2 der Rechtsschutzrichtlinien bedient sich der BDZ bei der Durchführung des Rechtsschutzes grundsätzlich der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz  mit einer schriftlichen Darstellung des zu Grunde liegenden Sachverhalts sind an die Bundesleitung des BDZ zu richten, die über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet. Wenn Sie die Gewährung von Verfahrensrechtschutz beantragen möchten, verwenden Sie bitte Antragsvordruck A; wenn Sie lediglich eine Rechtsberatung wünschen, senden Sie bitte Antragsvordruck B ausgefüllt an die BDZ-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. In jedem Fall muss die Bundesleitung vor der Inanspruchnahme der dbb Dienstleistungszentren informiert werden.

In welchen Fällen wird Rechtsschutz gewährt?

Der BDZ gewährt seinen Mitgliedern und den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder Rechtsschutz in beamten-, besoldungs-, versorgungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fällen, die mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder zusammenhängen.

Rechtsschutz wird nicht nur in unmittelbaren, sondern auch in mittelbaren beamten- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gewährt, z.B. bei der Durchführung eines privaten Schadensersatzanspruchs nach Dienst- und Arbeitsunfällen. 

Allerdings wird Rechtsschutz nicht in Bagatellsachen, sondern nur in solchen Angelegenheiten gewährt, die aus erheblichen sachlichen, persönlichen oder gewerkschaftspolitischen Gründen des Rechtsschutzes bedürfen und bei denen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. 

Wenn eine Rechtsschutzgewährung durch Dritte erfolgt (z.B. durch eine private Rechtsschutzversicherung), entfällt die Gewährung von Rechtsschutz durch den BDZ. Die entfällt auch dann, wenn die Verwaltung Rechtsschutz gewährt, z.B. nach den Richtlinien über die Rechtsschutzgewährung an Bundesbedienstete in Strafsachen. 

Die Gewährung von Rechtsschutz gegenüber den Hinterbliebenen von Mitgliedern gehört selbstverständlich zum Dienstleistungsangebot des BDZ. Jedes Mitglied kann sicher sein, dass die Hinterbliebenen nach seinem Tod in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten Rat und Hilfe finden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Gewährung von Rechtsschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss Mitglied oder Hinterbliebener eines verstorbenen Mitgliedes des BDZ sein.

  2. Die Rechtsschutzangelegenheit muss nach dem Erwerb der Mitgliedschaft entstanden sein. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Entstehung, nicht der der Entscheidung in der Rechtsschutzangelegenheit.

  3. Der Antragsteller hat in allen Fällen zugleich mit dem Antrag auf Rechtsberatung bzw. Verfahrensrechtsschutz zu erklären, dass er die ihm bekannten Rechtsschutzrichtlinien des BDZ anerkennt und dass der Rechtsschutz bei Verstoß gegen seine Pflichten widerrufen werden kann.

  4. Der Rechtsschutz ist rechtzeitig zu beantragen. Die nachträgliche Übernahme von Verfahrenskosten durch den BDZ ist in der Regel ausgeschlossen.

 

Worin besteht der Rechtsschutz?

Der Rechtsschutz besteht entweder in der Gewährung von Rechtsberatung oder von Verfahrensrechtsschutz; letztere schließt die Übernahme von Verfahrenskosten ein. 

Bei der Rechtsberatung wird die Sach- und Rechtslage durch die Bundesgeschäftsstelle des BDZ geprüft und – soweit eine umfangreiche rechtliche Prüfung erforderlich ist – an das örtlich zuständige dbb Dienstleistungszentrum weitergeleitet. Das Mitglied wird über das Ergebnis unaufgefordert informiert.

Nur in dringenden Fällen kann sich das Mitglied auch unmittelbar an das zuständige dbb Dienstleistungszentrum wenden. Das Mitglied muss jedoch zuvor mit der BDZ-Bundesgeschäftsstelle Kontakt aufnehmen; ggf. wird eine umgehende telefonische Beratung durch das jeweilige dbb Dienstleistungszentrum veranlasst.

Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz kommt in den Fällen in Betracht, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden sollen oder bereits sind. Sie erfolgt durch die Juristinnen und Juristen der örtlich zuständigen dbb Dienstleistungszentren, die bei den Gerichten zur anwaltlichen Vertretung berechtigt sind. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Durchführung des Verfahrensrechtsschutzes durch einen frei gewählten Rechtsanwalt erfolgen. 

Welche Schritte sind bei der Beantragung von Rechtsschutz einzuhalten? 

  1. Das Mitglied richtet seinen Rechtsschutzantrag an die Bundesleitung des BDZ. In diesem Antrag ist der Sachverhalt schriftlich darzustellen. Sämtliche Unterlagen, die für die Rechtsschutzangelegenheit relevant sind, sind beizufügen.

  2. Die Bundesleitung gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten Rechtsschutz und beauftragt das örtlich zuständige dbb Dienstleistungszentrum mit der anwaltlichen Vertretung des Mitglieds.

  3. Die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren nehmen mit dem Rechtsschutz suchenden Mitglied unaufgefordert Kontakt auf. Das Mitglied steht fortan mit dem dbb Dienstleistungszentrum in ständigem Informationsaustausch.

  4. Wenn das Mitglied in einer Instanz unterliegt und das Verfahren in einer höheren Instanz fortgeführt werden muss, hat die Bundesleitung die weitere Rechtsschutzgewährung für jede Instanz gesondert zu bewilligen.
     

Welche dbb Dienstleistungszentren führen den Rechtsschutz durch?

Es bestehen fünf dbb Dienstleistungszentren mit folgenden regionalen Zuständigkeiten: 

  • dbb Dienstleistungszentrum Nord in Hamburg (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)

  • dbb Dienstleistungszentrum Ost in Berlin( Berlin, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)

  • dbb Dienstleistungszentrum West in Bonn (Hessen, Nordrhein-Westfalen)

  • dbb Dienstleistungszentrum Südwest in Mannheim (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland)

  • dbb Dienstleistungszentrum Süd in Nürnberg (Bayern)


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