1/2007

„Ruhestand“ im Beitrittsgebiet? 
(Was der künftige Ruhestandsbeamte aus dem Beitrittsgebiet zu beachten hat)

Heinz Fietz / Wolfgang Hadamschek [1]

 

RentnerDer Beamte hat seinen Versicherungsverlauf – den Zeitraum bis zum Tage vor der Verbeamtung betreffend - rechtzeitig beim Rentenversicherungsträger geklärt.
Notwendig bleibt lediglich, etwa 4 Monate vor Vollendung des 65. Lebensjahres seine Altersrente zu beantragen, die er neben einer Pension für seine versicherungspflichtige Tätigkeit erhält. An gleicher Stelle ist der Antrag auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu stellen. Dieser Zuschuss wird gegenwärtig in Höhe von 6,65 % des Zahlbetrages der Altersrente gewährt. Er darf allerdings 50 v.H. des Zahlbetrages der privaten Krankenversicherung nicht übersteigen [mehr lesen] .[2]

[1] Beide Verfasser sind Ruhestandsbeamte aus dem Beitrittsgebiet
[2] durchschnittlicher Beitragssatz, vgl. § 106 Sozialgesetzbuch VI


Rentenangleichung Ost
Sozialpolitischer Vorschlag eines Stufenmodells zur Umsetzung


Mit großer Aufmerksamkeit und Freude haben wir, die Unterzeichner dieses Briefes, die Ergebnisse einer Fachveranstaltung des ostdeutschen Sozial- und Wohlfahrts­verbandes Volkssolidarität am 5. Dezember 2006 in Berlin zur Kenntnis genommen.
Die Vertreter der Volkssolidarität, des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. sprachen sich für eine stufenweise und steuerfi­nanzierte Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West innerhalb der nächsten zehn Jahre aus. [mehr lesen]


Information der Ruhestandsgruppe Zoll Berlin

Wolfgang Hadamschek

Sicherlich ist bereits bekannt, dass sich die Zollrentner und Ruhestandsbeamten jeden 3. Mittwoch im Monat um 15:00 Uhr (außer Juli und August) in der Kantine der Liegenschaft Grellstraße treffen. [mehr lesen]


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