Der dbb beamtenbund und tarifunion hat den gemeinsamen Vorstoß der
Landesregierungen von Berlin und Nordrhein-Westfalen für eine Änderung des Artikels 33 im Grundgesetz scharf zurückgewiesen. "Wer den Beamtenstatus angreift und seine hergebrachten Grundsätze aus der Verfassung streichen oder auch nur in ihrem Wesen antasten will, rüttelt an den Grundfesten der staatlichen Ordnung", sagte dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen am 24.
November 2004 in Berlin.
"Das werden wir nicht hinnehmen. Der Beamtenstatus beruht auf besonderen
Rechten und Pflichten: sicherer Arbeitsplatz, volle Hingabe, Streikverbot. Wer die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aushöhlt, zerstört dieses ausgewogene Verhältnis", warnte Heesen: "Dann werden auch die Beamten die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit in Anspruch nehmen. Was Arbeitskampf und Streiks - etwa im Bereich der Sicherheitsorgane oder in Schulen - für
unkalku-ierbare Folgen hätten, dürfte jedermann klar sein." Darüber sollten die
Verantwortlichen nachdenken, bevor sie unsinnige Beschlüsse fassten, fügte der dbb Chef
hinzu.
Die Regierungschefs von Berlin und Nordrhein-Westfalen, Klaus Wowereit und Peer Steinbrück, hatten nach einer gemeinsamen Tagung beider SPD-geführter Kabinette angekündigt, sich in der Föderalismuskommission für die Streichung von Absatz 5 Artikel 33 Grundgesetz einzusetzen, der die hergebrachten Grundsätze des
Berufsbeamtentums im Grundgesetz verankert.
Heesen erinnerte beide Politiker daran, dass mit dem gemeinsamen
Eckpunktepapier "Neue Wege im öffentlichen Dienst" von dbb, ver.di und
Bundesinnenministerium klare Reformkonzepte auf dem Tisch liegen. "Darin haben wir beispielsweise eine stärker leistungsbezogene Bezahlung festgeschrieben, wie sie jetzt von Steinbrück und Wowereit eingefordert wird. Statt also
ideologische Scheingefechte anzuzetteln, sollten die beiden Herren sich an ihren Amtseid erinnern und endlich an die Umsetzung der wichtigen Reformen
herangehen", mahnte Heesen.
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