4/2004

dbb: Solidaritätszuschlag II
doppelt systemwidrig

Info vom 21.10.2004 - Redaktion Uwe Büttner

 
Der dbb hat die Einführung eines von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angedachten Solidaritätszuschlags II im Rahmen einer weiteren Gesundheitsreform als doppelt systemwidrig zurückgewiesen. In einem Schreiben an Fraktionschefin Angela Merkel kritisiert dbb Chef Heesen, dass eine solche Abgabe nicht nur das bisher selbst verwaltete Gesundheitswesen in Deutschland vom Bundeshaushalt abhängig machen, sondern auch Steuerpflichtige zur Kasse bitten würde, die selbst keinerlei Vorteil aus der Bezuschussung des Gesundheitswesens hätten.

Konkret träfe das für alle nicht in der GKV versicherten Steuerpflichtigen zu, die zwar Abgaben leisten müssten, aber nicht wie die GKV-Versicherten durch pauschalierten Prämien entlastet würden. Bei Beamten mit Beihilfeanspruch und einer in der Regel 50prozentigen Privatversicherung blieben die eigenen hohen Versicherungsprämien unverändert. Zusätzlich würden bei dem vorgeschlagenen Solidaritätszuschlag II von 11,9 Prozent Abgaben fällig, die nach dbb Berechnungen zwischen rund 25 Euro (mittlerer Dienst) und über 300 Euro bei Spitzengehältern liegen. 

Bei allem Verständnis für gesellschaftliche Verpflichtungen dürfte eine derartige Regelung auf keinerlei Akzeptanz bei der Beamtenschaft oder den Freiberuflern stoßen. Stattdessen sei mit entschlossenem Widerstand zu rechnen, u. a. weil derselbe Personenkreis schon bei der Ökosteuer ohne eigenen adäquaten Vorteil in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung miteinbezogen wurde. Eine weitere unsystematische Vermengung staatlicher Finanzierungssysteme habe bei der Erhöhung der Tabaksteuer ebenfalls einseitig zugunsten von gesetzlich Versicherten stattgefunden.

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